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Die Deutsche Energie-Agentur hat wichtige Vorarbeiten geleistet für die Einführung des Energieausweises. An insgesamt 4000 Gebäuden wurden Studien betrieben, aus denen die spätere Regelung in der Energiesparverordnung gespeist wurde. Seit 2007 ist festgelegt, welche Kriterien der Energieausweis als öffentlich-rechtliches Zertifikat haben muss. Behandelt wird insbesondere die Ausstellung und Verwendung. Grundsätzlich gilt, dass ein Eigentümer für jedes Gebäude, das neu gebaut, verändert, vermietet oder verkauft wird, einen Energieausweis benötigt. Vermieter müssen z.B. auf Wunsch einem potentiellen Mieter einen Energieausweis vorlegen. Falls sie dies nicht tun, drohen ihnen Bußgelder bis zu einer Höhe von 15.000 Euro. Auch wenn es zahlreiche Ausnahme- und Übergangsregelungen gibt, so kann man prinzipiell davon ausgehen, dass immer dann, wenn eine bestehende Immobilie in Eigennutzung betrieben wird, kein Energieausweis nötig ist. Erst wenn einen weitere Partei im Rahmen einer Vermietung oder eines Kaufes hinzukommt, ist in der Regel ein solches Zertifikat notwendig. Etwas komplizierter ist die Lage bei öffentlichen Gebäuden. Erst ab einer Nettogrundfläche von 1.000 Quadratmetern und auch dann nur in bestimmten Fällen, ist ein Energieausweis verpflichtend. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen zwei verschiedenen Ausweistypen. Es gibt einen verbrauchs- und einen bedarfsorientierten Energieausweis. Bei neuen Gebäuden gilt prinzipiell die Bedarfserfassung, während bei existierenden Bauten auch der tatsächliche Verbrauch als Grundlage dienen kann. Dazu wird beispielsweise die Energienutzung der vergangenen 3 Jahre ermittelt. Die Daten, die letztendlich im Energieausweis stehen, sind der Primärenergiebedarf, der Endenergiebedarf und der Energieverbrauchskennwert. Da jedoch die faktischen Zahlen unter Berücksichtung des so genannten Normklimas entstehen, kann man nicht ohne weiteres auf den Verbrauch rückschließen. Um die Werte korrekt zu interpretieren, muss man sich mit der Materie sehr gut auskennen und Expertenwissen haben. Dies steht im Widerspruch zu dem eigentlichen Zweck eines solchen Zertifikates. So sollte es z.B. einem potentiellen Mieter durch den Energieausweis möglich gemacht werden, vor der Unterzeichnung des Vertrages eine Einschätzung der zukünftigen Energiekosten vornehmen zu können. Wenigstens sollte aber der Vergleich mit anderen Angeboten gewährleistet sein. Beides bietet der Energieausweis nur sehr eingeschränkt. Dabei wäre z.B. mit einer Farbkennzeichnung, wie sie bei Elektrogeräten längst üblich ist und erfolgreich praktiziert wird, eine verbraucherfreundliche Lösung kein großes Problem gewesen.

 

 

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